Allgemeine Leistungsaspekte der Bayerische Sterbegeldversicherung
Die Bayerische Sterbegeldversicherung
Die Bayerische ist eine renommierte Sterbegeldversicherung, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Allerdings müssen Versicherte bestimmte Wartezeiten akzeptieren, um den vollen Leistungsumfang der Sterbegeldversicherung in Anspruch nehmen zu können. Die Geschichte der Bayerischen reicht ins 19. Jahrhundert zurück, als sie 1858 als Pensions- und Leichenverein der Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen gegründet wurde. Im Laufe der Zeit erweiterte sie ihr Leistungsspektrum und ist seit 2012 als „Die Bayerische“ bekannt. Unter diesem Namen hat sich nicht nur das Unternehmen weiterentwickelt, sondern auch der Fokus auf Beratung und Kundenservice verstärkt.
Die Vertragsmodalitäten der Sterbegeldversicherung bei der Bayerischen sind wie folgt gestaltet: Die Versicherung kann frühestens ab einem Alter von 40 Jahren und bis zu einem Höchstalter von 80 Jahren abgeschlossen werden.
Die Beitragszahlungen erstrecken sich maximal bis zum 85. Lebensjahr. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1.000 €, während die Höchstversicherungssumme aller Verträge bei 12.500 € liegt.
Da bei der Bayerischen keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, gelten zu Beginn bestimmte Wartezeiten: Im Falle eines Ablebens des Versicherungsnehmers innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss werden lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge erstattet. Im ersten Versicherungsjahr steigt die Auszahlung auf 25 % der Versicherungssumme. Ab dem 13. bis zum 15. Monat werden 50 % gezahlt und vom 16. bis zum 18. Monat erhöht sich die Auszahlung auf 75 %. Erst im 3. Versicherungsjahr wird die volle Leistung der Sterbegeldversicherung gewährt.
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Überschussbeteiligung | Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei Tod | ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Leistung bei Tod im Ausland | nein |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-Option | nein |
Wartezeit | 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei Unfalltod | ja |
- Keine Beitragserhöhung durch Beitragsgarantie mit Beitragsbefreiung ab dem 85. Lebensjahr.
- Überschussbeteiligung wird im Versicherungsfall zusätzlich zur Versicherungssumme ausgezahlt.
- Verzicht des Versicherers auf eine Gesundheitsprüfung.