Allgemeine Leistungsaspekte Münchener Verein Sterbegeldversicherung
Münchener Sterbegeldversicherung
Der Münchener Verein, ansässig in München, ist ein Allbranchenversicherer mit deutschlandweiter Präsenz. Zu den angebotenen Versicherungen für Privatkunden gehört auch die Sterbegeldversicherung, die dem Geschäftsbereich „Existenz“ zugeordnet ist. Der Versicherungsverein basiert auf genossenschaftlichen Prinzipien und hat die Vision, eine wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für das Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Die Geschichte des Münchener Vereins beginnt im Jahr 1922 mit der Gründung der Münchener Verein Krankenversicherung a.G., während die Lebensversicherung und die Allgemeine Versicherung später hinzukommen.
Die Sterbegeldversicherung des Münchener Vereins bietet ihren Kunden attraktive Konditionen. Der Versicherungsschutz ist lebenslang gewährleistet, und nach Ablauf von 36 Monaten ab Vertragsbeginn besteht voller Versicherungsschutz. Sollte der Todesfall vor Ablauf dieser Frist eintreten, erhalten die Berechtigten eine Leistung entsprechend der bis dahin gezahlten Beiträge. Bei einem Unfalltod tritt der volle Versicherungsschutz unabhängig vom Vertragszeitpunkt sofort ein.
Die Beitragszahlungen bleiben während der gesamten Laufzeit konstant, und für den Abschluss der Sterbegeldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Versicherungssumme ist variabel und reicht von einem Minimum von 2.500 € bis zu einem Maximum von 15.000 €.
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Überschussbeteiligung | Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei Tod | ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei Unfalltod | einfache Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der Wartezeit | ja |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-Option | nein |
Wartezeit | 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei Unfalltod | ja |
- Garantierter Beitrag über die gesamte Laufzeit des Vertrages (Beitragsgarantie).
- Die Überschussbeteiligung kommt Ihren Hinterbliebenen in Form einer Bonuszahlung zugute.
- Der Versicherer verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, sodass alle auf Krankheiten beruhende Umstände für Ihren Versicherungsschutz bedeutungslos sind.