Allgemeine Leistungsaspekte HanseMerkur Sterbegeldversicherung
HanseMerkur Sterbegeldversicherung
Die HanseMerkur, ein hanseatisches Unternehmen mit einer Geschichte von 140 Jahren, hat ihre Wurzeln in der Gründung der Hanseatischen Krankenversicherung im Jahr 1875. Durch den Zusammenschluss mit dem Hanse-Krankenschutz im Jahr 1969 entstand die Muttergesellschaft der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Als traditionsreicher Personenversicherer liegt der Fokus des Unternehmens auf persönlicher Beratung und maßgeschneiderten Lösungen für die Kunden. Die Sterbegeldversicherung zählt zu den Versicherungsprodukten der HanseMerkur.
Die Sterbegeldversicherung der HanseMerkur bietet flexible Konditionen für die Bestattungsvorsorge. Der Vertrag kann ab einem Alter von 40 Jahren abgeschlossen werden und das Höchstalter für den Vertragsschluss liegt bei 80 Jahren. Die Beitragszahlungen erstrecken sich von Vertragsbeginn bis zum 85. Lebensjahr. Die Versicherungssumme kann individuell zwischen 500 € und 20.000 € festgelegt werden.
Im Falle eines Unfalltodes wird die HanseMerkur die volle Versicherungssumme sofort an die Begünstigten ausgezahlt. Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Stattdessen variiert die Versicherungssumme in den ersten drei Jahren. Im Todesfall innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre wird die Leistung in Höhe der bis dahin eingezahlten Beiträge erbracht. Ab dem vierten Versicherungsjahr wird im Todesfall die volle Leistung erbracht.
Die Laufzeit der Sterbegeldversicherung endet mit dem Eintritt des Versicherungsfalls oder ab einem Alter von 100 Jahren. Sowohl laufende Beitragszahlungen als auch einmalige Zahlungen sind möglich.
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Überschussbeteiligung | Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei Tod | ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei Unfalltod | einfache Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der Wartezeit | ja |
Leistung bei Tod im Ausland | nein |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität, bis auf die Überschussbeteiligung |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 65 . Lebensjahr |
Dynamik-Option | nein |
Wartezeit | 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei Unfalltod | ja |
Überschussbeteiligung | Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei Tod | ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei Unfalltod | einfache Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der Wartezeit | ja |
Leistung bei Tod im Ausland | nein |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität, bis auf die Überschussbeteiligung |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-Option | nein |
Wartezeit | 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei Unfalltod | ja |
- Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeitregelung, sodass sofortiger Versicherungsschutz besteht.
- Haben Sie ein Alter von 65 Jahren erreicht, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter.
- Der Versicherer verzichtet in diesem Tarif auf eine Gesundheitsprüfung oder diesbezügliche Fragen.
- Bei Tod durch Unfall Auszahlung der Versicherungssumme ohne Wartezeit.
- Ab einem Alter von 85 Jahren läuft der Vertrag beitragsfrei weiter.
- Es findet keine Gesundheitsprüfung statt, auch Fragen zu Ihrer Gesundheit werden nicht gestellt.